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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FÜR (HOCHZEITS-)FOTOGRAFIEN, FOTOREPORTAGEN UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE DIENSTLEISTUNGEN VON MIRCO BEWERSDORFF

 

Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Mirco Bewersdorff gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Mirco Bewersdorff nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Mirco Bewersdorff hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist
Mirco Bewersdorff
Bendenweg 4
53913 Swisttal

+49 1515 3672895
mb.fotografie@t-online.de
Website: www.mbfotografie.eu

 

2. Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Mirco Bewersdorff bezüglich des Termins der Fotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Mirco Bewersdorff durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Mirco Bewersdorff ohne vorhergehendes Angebot von Mirco Bewersdorff stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von Mirco Bewersdorff akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Preise, Versandkosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.

Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% des Auftragswerts fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Zahlung die Richtigkeit der Daten im Vertrag und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens am Tage des Fototermins wird die restliche Summe fällig. Dieser Betrag ist unaufgefordert zu leisten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

An- und Abreisen von Mirco Bewersdorff erfolgen jeweils von Odendorf aus. Ab einer Distanz von über 15 km werden ab dem ersten Kilometer 45 ct/ km berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 5 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Mirco Bewersdorff behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Mirco Bewersdorff eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Mirco Bewersdorff auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Mirco Bewersdorff vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind ab einer Woche vor dem Auftragstermin 25 % und ab 24 h vor dem Auftragstermin 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Mirco Bewersdorff zu zahlen. Bei Hochzeitsfotografien wird die Terminreservierungsgebühr einbehalten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. Eine Verschiebung eines Fototermins ist bei Portraitshootings einmalig ohne Kosten möglich.

 

4. Bildbearbeitung
Die von Mirco Bewersdorff erstellten Bilder werden von Mirco Bewersdorff optimiert und aufbereitet (u.a. Anpassung: Farbe, Kontrast, Farblook, Bildschnitt etc.). Diese Grundlegende Bearbeitung ist im Preis enthalten.

Kostenpflichtig können auf Wunsch Bilder zusätzlich speziell bearbeitet und retuschiert werden (u.a. Beatyretusche wie Falten, Hautunreinheiten, Haare etc.).

 

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien, sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) und Nutzungsrechte Eigentum von Mirco Bewersdorff.

 

6. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des von Mirco Bewersdorff ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Mirco Bewersdorff ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Mirco Bewersdorff oder seinen Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
Mirco Bewersdorff wählt die Bilder bei Hochzeitsfotografien aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Mirco Bewersdorff verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Mirco Bewersdorff und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Mirco Bewersdorff übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 10 %.

 

7. Gewährleistung/Haftung
Gegen Mirco Bewersdorff gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/ oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Mirco Bewersdorff verursacht worden ist. 
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.

(I) Erkrankung und höhere Gewalt

Sollte Mirco Bewersdorff aufgrund von unvorhersehbaren Umständen wie Krankheit, Unfall, Tod in der Familie oder höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen) nicht in der Lage sein, den vereinbarten Fototermin wahrzunehmen, wird Mirco Bewersdorff den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. In solchen Fällen kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Mirco Bewersdorff kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Sollte kein Ersatzfotograf verfügbar sein oder sollte der Auftraggeber keinen Ersatz wünschen, entfällt die Leistungspflicht des Fotografen, und bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

(II) Ausfall des Equipments

Mirco Bewersdorff haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Mirco Bewersdorff keinen Ersatz. Sollte es während der Auftragsausführung zu einem Ausfall von technischem Equipment kommen, das eine vollständige Erfüllung des Auftrags unmöglich macht, haftet Mirco Bewersdorff nur für bereits geleistete Zahlungen und wird dem Auftraggeber den entsprechenden Betrag zurückerstatten. Mirco Bewersdorff verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfüllung des Auftrags trotz Equipmentausfall zu gewährleisten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für entgangene Aufnahmen oder sonstige Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

(III) Beschädigung oder Diebstahl von Equipment

Sollten Arbeitsmaterialien (Kamera, Objektive, Blitze, iPad, etc.) von einer Person, die nicht Mirco Bewersdorff ist, beschädigt oder geklaut werden, so haftet das Brautpaar und seine Gäste für den entstandenen Schaden mit dem aktuellen Neupreis durch ihre Haftpflichtversicherung. Dieser ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen in voller Höhe an Mirco Bewersdorff zu zahlen. Des weiteren hat der Auftraggeber etwaige Mietkosten zu tragen, bis das Equipment wieder einsatzbereit ist.

Sollte während der Arbeitszeit Equipment gestohlen werden, kann Mirco Bewersdorff nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn die bereits entstandenen Fotos ebenfalls verloren gehen.
(IV) Haftung für Schäden und Rücksendungen

Mirco Bewersdorff ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Mirco Bewersdorff ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Mirco Bewersdorff haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Mirco Bewersdorff haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt Mirco Bewersdorff keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Mirco Bewersdorff hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Mirco Bewersdorff zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Mirco Bewersdorff, Bendenweg 4 in 53913 Swisttal.

Mirco Bewersdorff wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Mirco Bewersdorff bestätigt worden sind. Mirco Bewersdorff haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Mirco Bewersdorff geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Mirco Bewersdorff beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

 

8. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Mirco Bewersdorff. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Mirco Bewersdorff.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Mirco Bewersdorff an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Mirco Bewersdorff zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Mirco Bewersdorff über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von Mirco Bewersdorff bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Mirco Bewersdorff.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

Mirco Bewersdorff darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social Media, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/ die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für Mirco Bewersdorff die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 10 % der Vertragssumme ebenfalls.

9. Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Mirco Bewersdorff bekanntgegeben werden, ist Mirco Bewersdorff berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens Mirco Bewersdorff zu speichern. Der Kunde stimmt dem mit Unterschrift des Vertrags ausdrücklich zu.

Mirco Bewersdorff verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

Mirco Bewersdorff erhebt personenbezogene Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) nur in dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Umfang. Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung der vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung sowie zur Bearbeitung dessen Anfragen.

Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden alle personenbezogenen Daten zunächst unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und nach Fristablauf gelöscht, sofern der Auftraggeber der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat.

Eine Weitergabe von Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Dienstleistungspartner, die Mirco Bewersdorff zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt. In diesen Fällen beachtet Mirco Bewersdorff strikt die Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß.

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über dessen gespeicherten Daten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung.

 

10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Swisttal. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Swisttal.

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